Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt Verbot der Eizellspende

Der Europäische Gerichtshofs für Menscherechte (EGMR) hat am 01.04.2010 über das in Österreich geltende Verbot der Eizell- und Samenspende bei der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas (IVF) entschieden. Der EGMR stellte fest, dass dieses Verbot gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der EGMR verstößt. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können es binnen drei Monaten anfechten. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer überweisen.

Dem Urteil des EGMR war eine Klage von zwei verheirateten österreichischen Paaren vorausgegangen, deren Kinderwunsch wegen der österreichischen Rechtslage bisher unerfüllt blieb. Ein Paar konnte keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und der Mann unfruchtbar ist. Die Behörden lehnten eine Befruchtung mit Spendersamen ab. Beim zweiten Paar hatte die Frau keine Eizellen, während der Mann zeugungsfähig war.Der Antrag auf eine IVF mit Eizellen einer Spenderin wurde abgelehnt.

Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies. Das Gericht stützte sich bei der Entscheidung auf die österreichische Gesetzgebung, welche die IVF und die Eizellspende verbietet. Das dahinter stehende Argument lautet, dass damit "ungewöhnliche Familienverhältnisse" verhindert werden sollten, bei denen ein Kind zwei Mütter habe - eine genetische Spenderin und eine Mutter, die das Kind austrägt und aufzieht. Zudem könnten Frauen aus sozial benachteiligten Schichten aus finanzieller Not heraus zum Spenden ihrer Eizellen veranlasst werden.

Am 8. Mai 2000 reichten die Paare schließlich Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Sie sahen in dem Verbot eine Verletzung des Artikels 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention, d.h. ein Verbot diskriminierender Behandlung, insbesondere in Verbindung mit Artikel 8, dem Schutz der Familie. Die Straßburger Richter verfügten nun, dass Österreich den Paaren jeweils 10.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Der EGMR ließ die bisherigen Argumente der Gesetzgebung nicht gelten und erinnerte seinerseits daran, dass auch Adoptionen zu "ungewöhnlichen Familienverhältnissen" führten. Zudem seien Organspenden gegen Entgelt in Österreich grundsätzlich verboten. Das Verbot von IVF mit dem Samen eines Spenders wiederum diskriminiere Paare, die wegen verstopfter Eileiter der Frau nicht auf diese Methode zurückgreifen könnten.

Die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt in Wien hat in einer Sitzung vom 12. April 2010 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte diskutiert. Sie ist dabei zu folgendem Schluss gekommen:

" Die Entscheidung des EGMR vom 1. April 2010, wonach sowohl das absolute Verbot der Eizellspende als auch das Verbot der IVF mit von dritter Seite gespendetem Samen der EGMR widerspricht, macht eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes unausweichlich."

" Diese Reform sollte sich allerdings nicht auf eine punktuelle Korrektur der vom EGMR beanstandeten Regelungen beschränken. Der Gesetzgeber sollte die Entscheidung des EGMR vielmehr zum Anlass nehmen, auch andere Wertungswidersprüche im Fortpflanzungsmedizingesetz zu beseitigen."

" Die Bioethikkommission erlaubt sich, in diesem Zusammenhang an ihre Stellungnahmen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vom Juli 2004 und zur Stammzellforschung vom März 2009 zu erinnern, in denen derartige Wertungswidersprüche aufgezeigt wurden."

Rein theoretisch muss die Regierung kein Gesetz aufgrund einer Entscheidung des EGMR ändern. Jedoch könnten viele Paare nun Klage einreichen. Motiviert durch dieses Urteil sollten sich auch in Deutschland bald KlägerInnen finden.

Christian Rath begrüßt in der taz - online diese Entwicklung. Da die Rechtslage in Deutschland gleich ist, muss Frauen wohl auch bald bei uns erlaubt werden, fremde Eizellen bei der künstlichen Befruchtung zu nutzen. Er argumentiert, dass:

" Das Embryonenschutzgesetz von 1990 ist ein Relikt der Kohl-Ära und ein Ausdruck des starken christlich-religiösen Einflusses auf die deutsche Politik: Gottes Schöpfung darf so wenig wie möglich ins Handwerk gepfuscht werden. Dabei wäre zumindest im Bereich der Fortpflanzungsmedizin deutlich mehr Liberalität angebracht. Die Zeugung von Nachwuchs wird heute in der Regel als bewusste Entscheidung gelebt - weshalb Paare auch die Möglichkeit haben sollten, alle medizinisch vertretbaren Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Das rigide Gesetz dürfte sich so lange gehalten haben, weil auch deutsche Feministinnen die Reproduktionsmedizin großteils ablehnen. Die Spenderinnen sollen durch das Verbot vor gesundheitlichen Risiken bei der Hormonbehandlung geschützt werden. Der Kinderwunsch von Paaren, die auf eine Eizellspende angewiesen sind, wird als Ausdruck gesellschaftlicher Zwänge abgewertet.

Diese Bevormundung von Menschen ist schon als politisches Konzept angreifbar. In der Praxis ist sie zudem kontraproduktiv. Denn viele deutsche Paare gehen dann eben ins Ausland, etwa nach Tschechien oder Spanien. Besser wäre es, in Deutschland die Eizellspende zuzulassen, eine hochwertige medizinische und psychologische Betreuung der Spenderinnen sicherzustellen und natürlich auch eine faire Bezahlung."

Die KritikerInnen

Susanne Kummer, stellvertretende Geschäftsführerin vom Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (Wien)kritisiert die Entscheidung des Gerichts. Sie ist der Ansicht, die Rechte des Kindes würden dabei komplett außer Acht gelassen. Der Vergleich mit einer Adoption sei ein Trugschluß. Wenn Eltern fremde Kinder uneigennützig in einer Notsituation auffangen und ihnen ein neues Zuhause schaffen, kann dies nicht verglichen werden mit der gezielten Absicht, das Kind von vornherein einer Adoptionssituation auszusetzen.
"Jedes Kind hat das Recht auf EINEN Vater und EINE Mutter!" Darüber hinaus kritisierte sie, das Gericht berücksichtige nicht die Tendenz des weltweit steigenden Eizellenhandels und der damit verbundenen "Degradierung des Körpers der Frau, der als Rohstofflieferant abgeerntet werden darf".
Sie fordert, dass die Republik Österreich von ihrem Recht gebraucht macht, das Urteil innerhalb von drei Monaten anzufechten.
Quelle

Der Wiener Naturwissenschaftler, Mediziner und Moraltheologe Prof. Matthias Beck
hat sich für ein europaweites Verbot jeglicher Kommerzialisierung der Eizellspende ausgesprochen. Dies sei mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, so Beck im Gespräch mit "Kathpress". Das Urteil berge die große Gefahr, dass Frauen instrumentalisiert werden und "womöglich ein neuer Markt entsteht". Beck wörtlich: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Mit Menschen darf kein Handel getrieben werden und so auch nicht mit einzelnen Teilen seines Körpers."
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Martina Kronthaler, Generalsekretärin der Aktion Leben kritisiert ebenfalls das Urteil des Gerichtshofes. Sie betont, dass sich der Gerichtshof in seinem Urteil lediglich auf jene Argumente bezog, die von Österreich für die Verbote vorgebracht worden waren. "Der Prozess der Gewinnung der Eizellspenden und die damit verbundenen Risiken sind den Richterinnen und Richtern offenbar zu wenig bewusst", kritisierte Kronthaler. "Es ist ethisch fragwürdig, seinen Kinderwunsch um den Preis der Gefährdung anderer Menschen durchsetzen zu wollen."
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Ovum (in vitro fertilization)

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