Einleitung
Kinderlosigkeit kann zahlreiche Ursachen haben. Jene lassen sich zunächst hinsichtlich ungewollter und gewollter Kinderlosigkeit unterscheiden. Im sozialpolitischen Diskurs erfährt häufiger die gewollte Kinderlosigkeit eine nähere Betrachtung. Hierbei spielen insbesondere motivationale Prozesse eine besondere Rolle, da die befristete oder lebenslange Kinderlosigkeit einer bewussten Entscheidung zugeschrieben wird (Schneewind, 1997; Schneider 1996). Die ungewollte Kinderlosigkeit hingegen wird eher als multifaktorielles Geschehen betrachtet (Strauß, 2000). In der begonnenen Dissertation bilden die ungewollt kinderlosen Paare den Ausgangspunkt.
Die Angaben bezüglich des genauen Prozentsatzes ungewollt kinderloser Paare schwanken in der Literatur sehr stark. Strauß, Brähler & Kentenich (2004) geben 6 - 9% für Mitteleuropa, an. Von diesen blieben nach Angaben der Autoren ca. 3 % dauerhaft ungewollt kinderlos. Rhode (2004) hingegen konstatiert, dass der Prozentsatz ungewollt Kinderloser 15 % beträgt. Im selben Jahr kommt die Studie von Brähler, Stöbel-Richter, Finck & Meister (2004) zu dem Schluss, dass nur 1 % der Bevölkerung von primärer Sterilität betroffen ist.
Noch vor ungefähr 20 Jahren boten sich Paaren, deren Kinderwunsch sich nicht erfüllen wollte, kaum ernsthafte Wahlmöglichkeiten, um auf das biologische Geschehen Einfluss zu nehmen. Sie mussten sich oftmals damit abfinden, kein leibliches Kind zu bekommen. Die einzige Chance auf ein Leben mit einem Kind bestand in der Adoption (Hoffmann Riem, 1989, S.35). Die Reproduktionsmedizin hat jedoch in den letzten Jahrzehnten Fortschritte gemacht und durch neue Behandlungsmethoden für Unfruchtbarkeit Möglichkeiten geschaffen, die von der Natur gesetzten Grenzen zu überwinden. Die Behandlungsmethoden bei unerfülltem Kinderwunsch richten sich nach der Art der diagnostizierten Störung. Sollte beim Mann die Samenqualität eingeschränkt sein, bei der Frau eine Störung des Gebärmutterhalses vorliegen oder eine Immunreaktion gegen Samenzellen bestehen, kann die Methode der künstlichen Samenübertragung in die Gebärmutter (Insemination) hilfreich sein. Eine Befruchtung außerhalb des Körpers (IVF) kommt bei einer Funktionsstörung an den Eileitern, einer eingeschränkten Samenqualität oder Endometriose in Betracht (Kentenich, Seehaus & Strowitzki, 2002). Ist die Samenqualität stark eingeschränkt, bietet sich eine weitere Form der IVF-Behandlung an, welche sich Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) nennt (Kentenich, Seehaus & Strowitzki, 2002). Die IVF-Behandlung und die ICSI werden sowohl mit den Spermien des Partners als auch mit denen eines anonymen Spenders durchgeführt, wenn der Partner steril ist. Das bedeutet, wenn ein Mann zeugungsunfähig ist, können er und seine Partnerin eine anonyme Samenspende in Anspruch nehmen. Bezogen auf die Infertilität bei der Frau wäre das Äquivalent eine Eizellspende.
Die Eizellspende
Die Eizellspende ist ein Verfahren, bei welchem einer (infertilen) Frau Eizellen übertragen werden, die von einer anderen Frau (der Spenderin) stammen. Im Rahmen einer IVF werden die Eizellen der Spenderin entnommen. Zuvor wurde sie hormonell stimuliert, damit mehrere Eizellen heranreifen. Die Empfängerin wird zeitgleich hormonell stimuliert, damit ihr Zyklus mit dem der Spenderin synchron verläuft. Anschließend erfolgt eine IVF mit dem Samen des Partners der Empfängerin. Die befruchtete Eizelle wird jener eingesetzt.
Eine Indikation zur Eizellspende ist nach Katzorke et al. (2006) gegeben:
- bei einem vorzeitigen Erlöschen der Eierstocksfunktion, wovon etwa 1% aller Frauen im reproduktiven Lebensalter betroffen ist,
- im Falle genetischer und Autoimmunerkrankungen,
- in Folge einer Krebstherapie,
- bei Patientinnen ohne Ovarien (nicht genetisch bedingt),
- bei Patientinnen nach multiplen Operationen im Bereich der Ovarien sowie bei
- Patientinnen mit hohem Risiko einer X-chromosomal gebundenen Erkrankung
(Katzorke, 2000; Kentenich & Billing, 2006).
Bei einer Eizellspende lässt sich eine Frau Gewebe, welches die vollständigen genetischen Anlagen einer anderen Frau enthält, transplantieren. Das hat zur Folge, dass die Mutter, welche Schwangerschaft und Geburt erlebt sowie das Kind erzieht, rein genetisch betrachtet nicht Mutter des Kindes ist. Genetische Mutter ist die Spenderin. Um diesem Phänomen Rechnung zu tragen, spricht die Fachliteratur von gespaltener Elternschaft.
In Bezug auf die Mutterschaft haben die Autoren Snowden, Mitchell & Snowden (1983, S.16) bereits 1983 eine recht weit gehende Differenzierung vorgenommen. In Abhängigkeit von der Form der Beteiligung an der Fortpflanzung und Erziehung des Kindes unterscheiden sie sieben verschiedene Mutterschaften:
- a) Die genetische Mutter (ist ausschließlich die Spenderin der Eizelle)
- b) Die austragende Mutter (ist die Frau, in deren Uterus der Embryo implantiert wird)
- c) Die erziehende Mutter (versorgt das Kind nach der Geburt)
- d) Die vollständige Mutter (erfüllt alle der drei vorangegangenen Rollen)
- e) Die genetisch austragende Mutter (erfährt mit den eigenen Eizellen Schwangerschaft und Geburt. Sie übernimmt aber nicht die Versorgung des Kindes nach der Geburt)
- f) Die genetisch aufziehende Mutter (überträgt die eigene Eizelle einer anderen Frau und zieht das Kind nach der Geburt auf. Die Schwangerschaft überlässt sie der anderen Frau)
- g) Die austragende - aufziehende Mutter (lässt sich die Eizelle einer anderen Frau implantieren, erlebt daraufhin die Schwangerschaft, bekommt das Kind und sorgt sich um dieses)
Deutschland ist eins der wenigen europäischen Länder, die eine Eizellspende nicht erlauben. Gesetzlich verankert ist das Verbot im Embryonenschutzgesetz (EschG) vom 13.12.1990.
In Norwegen, der Schweiz und der Türkei ist jene Behandlungsmethode ebenfalls verboten. Dies betrifft in jenen Ländern sowohl die anonyme als auch die offene Form. Die offene Eizellspende wird in Finnland, den Niederlanden, Schweden und Großbritannien praktiziert. Die anonyme Eizellspende wird hingegen in der Tschechei, Dänemark, Frankreich, Portugal, Slovenien und Spanien durchgeführt(2009).
Da die Eizellspende hingegen in zahlreichen Ländern außerhalb Deutschlands erlaubt ist, fahren viele deutsche Paare zur Behandlung ins Ausland. In der Presse wird dieses Phänomen bisweilen als "Fortpflanzungstourismus" (Spiewak, 2002) bezeichnet.
Wie viele in Deutschland lebende Menschen solch einer im Ausland durchgeführten Eizellspende entstammen, lässt sich aufgrund des gesetzlichen Verbotes nicht eindeutig bestimmen. Kentenich & Utz - Billing (2006) stellten eine Schätzung auf. Sie legten dazu (anhand von Daten aus dem Jahr 2004) 60.000 IVF - Zyklen zugrunde. In Analogie zu Zahlen aus den USA sind davon 1 - 5% Eizellspenden. Das entspricht nach Kentenich & Utz - Billing (2006) in etwa 2000 Zyklen pro Jahr. Zieht man von 2000 Zyklen die durchschnittliche Geburtenrate nach Eizellspende von 23,2% (ESHRE, 2006) über alle praktizierenden Länder ab, erhält man einen Wert von 464. Auf Grundlage dieser Berechnung lässt sich als Schätzwert angeben, dass in Deutschland jährlich ungefähr 464 Kinder mittels einer (im Ausland vorgenommenen) Eizellspende geboren werden.
Trotz der recht vielen Geburten nach Eizellspende ist dieses Verfahren in Deutschland auch strafrechtlich relevant. Das EschG sieht vor, dass die Person, welche auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft wird (EschG § 1 Abs.1). Im Anhang 5 des EschG wird dieses Verbot mit der zu verhindernden gespaltenen Mutterschaft begründet:
"Der Gesetzgeber wollte durch diese Verbotsvorschrift verhindern, dass es zu einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft kommt und damit die austragende und die genetische Mutter nicht mehr identisch sind. (...) Eine gespaltene Mutterschaft läßt insbesondere Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes und negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung befürchten."
Die Prognose des Gesetzgebers von "negativen Auswirkungen" auf die "seelische Entwicklung" von Kindern, welche in Folge einer reproduktionsmedizinischen Behandlung (mit und ohne gespaltener Elternschaft als Folge) entstehen, können Studien bis jetzt nicht bestätigen. Kinder, die einer IVF oder anonymen Samenspende entstammen, zeigen z.B. im Vergleich zu "natürlich" gezeugten Kindern keine Nachteile in der Entwicklung. Das Gegenteil ist der Fall (Golombok, Cook, Bish & Murray 1995; Golombok, Mac Callum, Goodman & Rutter, 2002). Das gilt auch für den internationalen Vergleich (Golombok et al., 1996). Söderström - Anttila, Sajaniemi, Tiitinen & Hovatta (1998) stellten beim Vergleich von IVF- Kindern und solchen, die einer Eizellspende entstammen, fest, dass mittels Eizellspende gezeugte Kinder sogar Entwicklungsvorteile (z.B. in der Sprachentwicklung) gegenüber anderen IVF-Kindern aufweisen. Die Ursache dieser Vorteile sehen die Autoren und Autorinnen im reproduktiven Hintergrund der Mütter. Die meisten von ihnen seien junge Frauen, denen über Jahre eine Unfruchtbarkeit diagnostiziert wurde. Das Angebot einer neuen Behandlungsmethode erlebten sie als enorme Chance. Aus diesem Grund zeigten jene Patientinnen weniger Ängstlichkeit und mehr Unbeschwertheit als Patientinnen, die einer herkömmlichen IVF unterzogen wurden. Die zweite vom Gesetzgeber angesprochene "Schwierigkeit" betrifft die "Selbstfindung" des Kindes. Der Begriff Selbstfindung ist im EschG nicht näher präzisiert worden. Zu vermuten ist jedoch eine Auslegung von "Selbstfindung", bei der das Erschließen des eigenen Selbst unter anderem vom Wissen über die eigene genetische Herkunft und deren Bedeutung getragen ist. Daraus lässt sich folgern, dass nach Ansicht des Gesetzgebers ein fehlendes Wissen über den eigenen Ursprung zu psychischen Konflikten führen kann.
Wie kommt es jedoch dazu, dass diese "Wissenslücke" entsteht? Es sei die These aufgestellt, dass gesellschaftliche und moralische Überzeugungen oftmals zur Entstehung von Geheimnissen führen. Das geschieht deshalb, weil Menschen der Auffassung sind, den an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht werden zu können oder die Motivation dazu nicht haben. In der geplanten Dissertation sollen Familiengeheimnisse - die im Zusammenhang mit der Eizellspende (ent-)stehen - einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
In einer Umfrage, die mittels Interview und Fragebogen durchgeführt wird, werden in Deutschland in einer Beziehung lebende heterosexuelle Frauen befragt, die im Ausland eine Eizellspende in Anspruch genommen haben. Die zentrale Fragestellung dabei ist, welche Entscheidung Eltern hinsichtlich der Offenlegung bzw. Geheimhaltung der genetischen Herkunft ihrer Kinder treffen. Von Interesse ist diese Frage in Bezug auf das Kind selbst sowie im Hinblick auf das weitere Umfeld des Paares. Darüber hinaus wird erfragt, welche persönlichen Beweggründe für die getroffene Entscheidung eine Rolle spiel(t)en. Alleinstehende Frauen sind aufgrund der anders gelagerten Lebensumstände nicht vergleichbar und werden deshalb aus der Betrachtung ausgeschlossen.
Erstmalig wurde mit Inkrafttreten des KindRG am 01.07.1998 die Mutterschaft gesetzlich definiert. Das BGB bestimmt im § 1591, dass im abstammungsrechtlichen Sinne die Mutter des Kindes diejenige Frau ist, die das Kind geboren hat. Eine Verwandtschaft des Kindes zur Eizellspenderin besteht demzufolge nicht. Gemäß § 1591 BGB wird die Anfechtung der biologischen Mutterschaft ausgeschlossen. Eizellspenderinnen haben infolge der rechtlichen Lage in Deutschland keine Ansprüche auf Informationen über ihre genetischen Nachkommen und jene wiederum nicht auf solche über die Spenderin.
Die Spenderinnen
Die zentralen Fragen in Bezug auf die Eizellspenderinnen befassen sich mit dem Anonymitätsbedürfnis der biologischen Mutter sowie deren Interesse an Informationen über die Spenderin. Es soll zudem erhoben werden, ob die Frauen das Bedürfnis zeigen, die eigene Eizellspende gegenüber dem persönlichen Umfeld anonym zu halten. Sollten unterschiedliche Formen der Eizellspende praktiziert werden, findet ein Vergleich jener Gruppen mit unterschiedlichen Formen der Spende in Bezug auf ihre Einstellungen statt. Die Antworttendenzen werden mit ihren soziodemografischen Merkmalen in Beziehung gesetzt.
Etliche Autorinnen und Autoren aus dem angloamerikanischen Sprachraum befassen sich mit den Einstellungen von Spenderinnen bezüglich ihrer Spende, untersuchen deren psychischen Zustand und erheben soziale Faktoren. Studien mit und über Eizellspenderinnen fanden in jenem Sprachraum bereits in den 80er Jahren statt, wie z.B. die Studie von Leeton & Harman (1986) beweist. Aufgrund der soziokulturellen und rechtlichen Lage in Deutschland ist dort keine einzige Studie zu diesem Thema zu finden. Die begonnene Dissertation soll einen Teil dazu beitragen, diese Situation zu ändern.
Was das Mitteilungsbedürfnis von Spenderinnen bezüglich der Spende angeht, ist belegt, dass diese im allgemeinen recht hoch ist. Die aktuellste Untersuchung von Yee et al. (2007) kommt zu einem Prozentsatz von 77% von Frauen, die es noch einer weiteren Person außer dem eigenen Partner mitgeteilt haben, während es nur 23% niemandem erzählt haben. Die Befragung ergab zudem, dass keine der Frauen, welche dritte Personen über die Spende informiert hat, mit einer negativen Reaktion konfrontiert war. Mit 86% derjenigen, die es noch mehr als einer Person erzählten, ließ sich bereits vor 15 Jahren in einer Studie von Kirkland et al. (1992) eine hohe Mitteilungsbereitschaft nachweisen. Diese wird auch von Power et al. (1990) gestützt, die belegten, dass 80% der Spenderinnen Freunden und Verwandten von der Spende berichteten.
Obwohl die meisten im nahen Umfeld einen offenen Umgang mit dem Thema pflegten, hatte keine der Frauen bisher ihren eigenen Kindern davon berichtet (Yee et al., 2007). Die Gesamtergebnisse sprechen trotzdem gegen eine Tendenz zur Geheimhaltung gegenüber nahestehenden Personen von Seiten der Spenderinnen. Die oben aufgeführten Studien wurden jedoch in Kanada (Yee et al., 2007) und London (Power et. al., 1990 & Kirkland et al. 1992) durchgeführt.
Zwar zeigen Spenderinnen ein hohes Maß an Offenheit gegenüber dem persönlichen Umfeld. Dies gilt nach Power et al. (1990) jedoch nicht in Bezug auf das Empfängerpaar. 75% der Spenderinnen hatten kein Interesse daran, jenes kennen zu lernen (Power et al., 1990). Der Hinderungsgrund an einer Kontaktaufnahme kann jedoch eher nicht sein, dass die Empfänger in diesem Fall persönliche Daten der Spenderin in Erfahrung bringen. So zeigte sich in der gleichen Studie (Power et. al., 1990), dass 87% der freiwilligen Spenderinnen auch spenden würden, wenn die Empfänger ihren Namen wüssten. Das galt jedoch nicht für solche Spenderinnen, die selbst Patientinnen sind. Von ihnen hätten nur 40% bei Bekanntgabe des eigenen Namens gespendet. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen war signifikant. Die Studie von Kirkland et al. (1992) zeigte, dass 63% der freiwilligen Spenderinnen immer noch spenden würden, wenn die Empfänger ihre Namen wüssten.
Die Mehrzahl der Spenderinnen lehnt für sich selbst ein Wissen um das aus der Spende entstandene Kind ab. In der Studie von Ahuja et al. (1998) zeigte sich, dass nur 8% der Spenderinnen selbst wissen wollten, ob ein Kind infolge der eigenen Spende geboren wurde. Es ergab sich jedoch im Hinblick auf potentielle eigene Betroffenheit ein anderes Ergebnis. 65% der Spenderinnen würden es vorziehen, um die eigene genetische Abstammung zu wissen, wenn sie selbst einer Eizellspende entstammen würden (Power et al., 1990).
Das mangelnde Interesse am Ergebnis der eigenen Spende zeigt sich auch im Ablehnen einer Weitergabe von solchen Daten an das Kind, die nicht zu einer Identifizierung führen. Nur 6% der freiwilligen Spenderinnen würden ein nicht zur Identifizierung führendes persönliches Profil zur Verfügung stellen (Ahuja et al., 1998). Von den Spenderinnen, die selbst Patientinnen sind, wären 30% zu einer Preisgabe solcher Daten bereit (Ahuja et al., 1998). Die Bereitschaft zu einer Kontaktaufnahme mit dem Kind scheint geringfügig stärker ausgeprägt zu sein. In der Untersuchung von Power et al. (1990) leugneten über 80% der Spenderinnen jede Beziehung zum Kind und mehr als 50% hatten kein Interesse daran, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen wenn es erwachsen ist. In der Studie von Kirkland zeigte sich, dass fast die Hälfte der Spenderinnen (46%) eine Kontaktaufnahme zum Kind ablehnen. In diesem Fall gibt eine ähnlich hohe Prozentzahl an Spenderinnen (56% nach Kirkland et al., 1992) an, dass sie die Spenderin nicht kennen lernen wollen würden, wenn sie durch eine Eizellspende entstanden wären. Trotz der recht hohen Anzahl derer, die einen Kontakt zum eigenen genetischen Nachkomme ablehnen, weisen Raoul - Duval (1992) darauf hin, dass etliche Spenderinnen im Nachhinein durch die Anonymität der Spende verunsichert sind. Manche von ihnen sprachen die Fantasie an, dass die eigenen Kinder ohne deren Wissen zu den in Folge der Spende entstandenen Halbgeschwistern Kontakt aufnehmen könnten.
Wie die oben referierten empirischen Untersuchungen zeigen, sind die Einstellungen der Spenderinnen umfassend untersucht worden. Für die Empfänger gilt dies jedoch nicht in gleichem Maße. An dieser Stelle soll die begonnene Dissertation diese Lücke schließen.
Die Frage nach der Qualität der in der Klinik erfahrenen Aufklärung und Beratung sowie potentiellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird gestellt, weil an einigen Stellen auf Einschränkungen in diesem Bereich hingewiesen wurde. Nach Ansicht von Adsuar et al. (2005) werden z.B. Spenderinnen oft unzureichend über die Risiken der medizinischen Behandlung aufgeklärt. Infolge dessen spenden Frauen, die eine Spende ablehnen würden, wenn sie vollständig und umfassend hinsichtlich des medizinischen Eingriffs beraten worden wären. Adsuar et al. (2005) sind der Ansicht, dass die Praxis der Zurückhaltung einen Typ von Spenderin erzeugt, der bei späterer Aufklärung seine Spende bereut. Raoul - Duval et al. (1992) erwähnen, dass etliche Spenderinnen Stresssymptome in Form von Aggressionen gegenüber dem Klinikpersonal zeigten. Dieser Stress wird von den Autorinnen und Autoren in dem hohen - mit der Spende verbundenen - organisatorischen Aufwand begründet gesehen. Die vorliegende Dissertation soll der Frage nachgehen, ob dies auch in gleichem Maße für die Empfängerinnen der Spende gilt oder nicht.